Appartements Rehn Büsum

AGB

Appartements Rehn - Zeppelinstraße 2 - Büsum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem BeherbergungsbetriebAppartements Rehn/Hollmann, nachfolgend „BHB ARH“ abgekürzt. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen „BHB ARH“ und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese AGB daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem „BHB ARH“ den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem „BHB ARH“ kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem „BHB ARH“ möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den „BHB ARH“ und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem „BHB ARH“ Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom „BHB ARH“ geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-schließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Bettwäsche) in Betracht.

4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist die gesamte Zahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten spätestens am Tag der Abreise an den „BHB ARH“ in bar zu bezahlen.
4.2 Auf Wunsch des Gastes kann eine Vorabzahlung auf ein Geschäftskonto erfolgen. Die Kontodaten sind beim „BHB ARH“ zu erfragen.

5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des „BHB ARH“ auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, bestehen. Das „BHB ARH“ hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass im Falle eines Rücktritts pauschalierte Rücktrittsgebühren erhoben werden können. Bereits geleistete Zahlungen sowie entsprechend Ziff. 5.2 Satz 2 werden die mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt. Bei Rücktritt gelten beim „BHB ARH“ folgende Bedingungen:

  • bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn pauschal 75,00 Euro,
  • vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises,
  • vom 34. bis zum 14. Tag vor Belegungsbeginn 80 % des Gesamtpreises,
  • vom 13. Tag bis zum Belegungsbeginn 90 % des Gesamtpreises.

Bei Rücktritt berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro. Ersatzteilnehmer bedürfen der Zustimmung der „BHB ARH“.
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.6 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den „BHB AHR“ zu richten und sollte schriftlich erfolgen.

6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem „BHB ARH“ Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der „BHB ARH“ nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom „BHB ARH“ verweigert wird.
6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem „BHB ARH“ vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des „BHB ARH“ zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.6 Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Appartements ist das „BHB ARH“ berechtigt, die entstehenden Kosten für Mehraufwand zu berechnen.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist untersagt!
6.8 Das Rauchen ist nur im Freien (Terrasse, Balkon) erlaubt.

7. Haftung des „BHB ARH“
7.1 Die vertragliche Haftung des „BHB ARH“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom „BHB ARH“ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der „BHB ARH“ für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des „BHB ARH“ für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der „BHB ARH“ haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.4 Die Einstellung des PKW auf dem Parkplatz bzw. in der Tiefgarage erfolgt auf eigene Gefahr.
7.5 Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der „BHB ARH“.

8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach 18.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, den „BHB ARH“ hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Erfolgt keine Anreise, ist der „BHB ARH“ berechtigt, die Unterkunft am Folgetag zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.

9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem „BHB ARH“ gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der „BHB ARH“, die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den „BHB ARH“ nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meldorf.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem „BHB ARH“ und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Ist vereinbart, den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des „BHB ARH“ zu entrichten, ist Gerichtsstand für Klagen des „BHB ARH“ auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des „BHB ARH“.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des „BHB ARH“ gegen Gäste, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz des „BHB ARH“ maßgebend.
10.5 Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

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© Urheberrechtlich geschützt.
Stand: Februar 2021

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Kontakt

Zeppelinstraße 2

25761 Büsum

(0 48 34) 22 36

Wir freuen uns sehr, Sie bei uns in Büsum begrüßen zu dürfen.

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